KfW fördert Ladestationen für Elektromobilität in Unternehmen

Mit einem neuen Zuschussprogrammen unterstützt die KfW Unternehmen beim Aufbau von Ladestationen mit 900 Euro Investitionszuschuss pro installiertem Ladepunkt.

KfW fördert Ladestationen für Elektromobilität in Unternehmen

Seit 23.11.21 fördert das Bundesverkehrsministerium (BMVI) und die KfW Ladestationen für Unternehmen. Das Zuschussprogramme KfW 441 fördert die Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Unternehmen.


Die Förderung greift für die Beschaffung und Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen. Diese Ladestationen sollen zum Aufladen gewerblich genutzter Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge) sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigen der Unternehmen dienen.


Antragsberechtigt sind private Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände sowie gemeinnützige Unternehmen oder Kirchen.


Ziel der Förderung ist es, eine ausreichende Ladeinfrastruktur in den Unternehmen zu schaffen. Damit will der Bund Unternehmen, sowie deren Beschäftigte motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen. Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtkosten (Anschaffung, Anschluss und Montage), ist aber auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt.


Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt. Diesen können die Betreiber über einen entsprechenden Stromliefervertrag, aber auch aus Eigenerzeugung vor Ort zum Beispiel aus einer Photovoltaik-Anlage beziehen.


Unternehmen müssen den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragen. Die Frist zum Nachweis der durchgeführten Maßnahme beträgt 12 Monate ab Bestätigung des Zuschussantrags.


Nähere Informationen zur Förderung von Ladestationen einschließlich einer Liste der förderfähigen Ladestationen sind abrufbar unter www.kfw.de/441 (Unternehmen).