Liebe Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer,
in den letzten Monaten haben sich einige Waldgebiete stark verändert. So mancher Waldbesitzer hat den guten Holzpreis genutzt und von Wind und Käfer angerissene Bestände genutzt oder zumindest Fronten begradigt. Auch so mancher schon reife Bestand wurde genutzt.
Wenn Bestände genutzt werden sollen, muss man immer auch an die Nachbarbestände denken.
Hauptsächlich für östlich nachgelagerte Bestände kann ein Bestand Sturmschutzeigenschaften haben. Dann ist eine Nutzung nicht ohne weiteres möglich.
Sturmschutzwald (auch Nachbarschaftsschutzwald genannt) ist über Art. 10 des Bayerischen Waldgesetzes geschützt.
Im Gesetz steht:
Der Kahlhieb im Schutzwald bedarf der Erlaubnis. 2Sie ist zu erteilen, sofern sich aus Abs. 4 nichts anderes ergibt.
(4) Die Erlaubnis nach Abs. 3 ist zu versagen, wenn und soweit im Fall des Art. 10 Abs. 2 (Sturmschutzwald) ein unverhältnismäßiger Nachteil für benachbarte Waldbestände zu befürchten ist.
Wenn Sie nicht genau wissen, ob diese Thematik Ihren Wald betrifft, lieber bei mir oder den Kollegen nachfragen, wir geben gerne Auskunft und suchen Lösungen.
Am besten verjüngt man langfristig schon unter Schirm, dann kann der Schirm immer weiter aufgelockert werden, die Naturverjüngung oder der Vorbau von Buche und Tanne wächst und der Nachbarbestand kann sich langsam an den kommenden Freistand gewöhnen.
Man kann auch zusätzlich eine Ablöse schneiden.


Nach ein paar Jahren kann der vorgelagerte Bestand dann genutzt werden. Langfristig sollte entlang der Grenze besonders in Hauptwindrichtung auf eine stabile Bestockung geachtet werden. Am besten hier tiefwurzelnde, stabile Baumarten pflanzen oder bei Naturverjüngung diese besonders fördern.
Eine Durchforstung ist auch im Sturmschutzwald jederzeit möglich.
In den nächsten Wochen finden zwei interessante Online-Fortbildungen für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer statt:
Besonders die Fortbildung zur Verkehrssicherungspflicht lege ich Ihnen ans Herz.
Jeder Waldbesitzer, dessen Wald an Straßen, Radwege, gewidmete Feld- und Waldwege oder Bebauung angrenzt, ist davon in jedem Fall betroffen.
Ich bin jedes Jahr viele Tage unterwegs, um die Gemeindewälder zu kontrollieren und Verkehrssicherungsmaßnahmen einzuleiten.
Vielleicht ist ja eine der Veranstaltungen interessant für Sie.
Vor Ort in Ihrem Wald stehen meine Kolleginnen, Kollegen und ich natürlich gerne für eine Beratung zur Verfügung.


Forstrevier Fürstenfeldbruck
Revierleiterin
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
Kaiser-Ludwig-Straße 8 a
82256 Fürstenfeldbruck
Telefon +49 8141 3223-3050
Mobil 0173/3604062
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Fotos und Text: Anita Ottmann





















