Lärm – Merkblatt

Lärmschutzmaßnahmen

 

Haus- und Gartenarbeiten werden nicht selten von den Nachbarn als ruhestörend

empfunden, da hier meistens auch motorbetriebene Geräte und Maschinen zum

Einsatz kommen. Grundsätzlich sind die Ruhezeiten der 32. Verordnung zur

Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und

Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) zu beachten, wonach an Sonn- und Feiertagen

ganztägig und werktags zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr laute Maschinen in Wohngebieten,

Kleinsiedlungsgebieten und sonstigen lärmempfindlichen Bereichen ruhestörende Arbeiten mit

Geräten und Maschinen nicht betrieben werden dürfen. Oftmals hilft ja schon, den Verursacher

freundlich zu bitten, die lärmende Tätigkeit einzustellen oder auf die zulässigen Zeiten zu verschieben.

Viele Gartenbesitzer halten z. B. beim Rasenmähen auch freiwillig zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr

Ruhezeiten ein.

 

Für besonders laute Geräte wie z. B. Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Grastrimmer und

Graskantenschneider gelten spezielle weitere Betriebszeitbeschränkungen. Diese dürfen an

Werktagen nur in der Zeit zwischen 9:00 und 13:00 Uhr sowie zwischen 15:00 und 17:00 Uhr

betrieben werden. Außerhalb dieser Zeiten – also werktags von 7:00–9:00 Uhr, 13:00–15:00 Uhr

sowie 17:00–20:00 Uhr – gilt für diese Geräte ein zusätzliches Betriebsverbot. Ausgenommen von

diesen besonderen Beschränkungen sind nur lärmarme Geräte und Maschinen, die mit dem EU-

Umweltzeichen (Ecolabel) nach der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 gekennzeichnet sind (ehemals EU-

Verordnung 1980/2000).

 

Die Bestimmungen gelten für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten, die im Anhang

der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) nachgelesen werden können.

 

Eine gemeindliche Verordnung, die spezielle Ruhezeiten am Tag, insbesondere eine Mittagsruhezeit

vorschreibt, gibt es für die Gemeinde Althegnenberg nicht. Auch wenn es grundsätzlich erlaubt ist,

sollte man vor allem in der Zeit zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr und nach 19:00 Uhr im Rahmen

der Rücksichtnahme und eines guten nachbarschaftlichen Zusammenlebens auf besonders

lärmintensive Tätigkeiten verzichten. Die Gemeinde Althegnenberg appelliert daher an alle

Bürgerinnen und Bürger auf eine freiwillige Einhaltung von Ruhezeiten und vor allem auf gegenseitige

nachbarschaftliche Rücksichtnahme.

 

Übersicht: Betriebszeiten für Gartengeräte (32. BImSchV, § 7)

Alle Geräte (Standardregel): Werktags 7:00–20:00 Uhr erlaubt · Sonn- und Feiertage ganztägig

verboten

 

Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider: Werktags nur

9:00–13:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr erlaubt

 

Ausnahme (lärmarme Geräte mit EU-Ecolabel): Betrieb ohne Zusatzbeschränkungen möglich

 

Appell

Sie alle kennen das Sprichwort „Es kann der Frömmste nicht im Frieden leben, wenn es dem bösen

Nachbarn nicht gefällt“. Und manch einer hat dies wohl auch schon selbst erleben müssen. Doch in

den wenigsten Fällen geht es wirklich um einen „bösen“ Nachbarn; oft beruhen nachbarschaftliche

Unstimmigkeiten nicht auf Rücksichtslosigkeit gegenüber den Mitmenschen, sondern auf

Gedankenlosigkeit oder schlichter Unkenntnis der Rechtslage. Versetzen Sie sich doch auch mal in

die Lage Ihres Nachbarn und überdenken Sie Ihr Verhalten kritisch. Und wenn es doch einmal zu

Streitigkeiten kommt, schalten Sie nicht gleich auf stur. Sprechen Sie mit Ihrer Nachbarin oder Ihrem

Nachbarn und suchen Sie nach einer einvernehmlichen Lösung. Das ist hilfreicher als ein gerichtliches

Verfahren, denn schließlich profitiert auf Dauer jeder von einer guten Nachbarschaft.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Rainer Spicker

Erster Bürgermeister