Lärmschutzmaßnahmen
Haus- und Gartenarbeiten werden nicht selten von den Nachbarn als ruhestörend
empfunden, da hier meistens auch motorbetriebene Geräte und Maschinen zum
Einsatz kommen. Grundsätzlich sind die Ruhezeiten der 32. Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) zu beachten, wonach an Sonn- und Feiertagen
ganztägig und werktags zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr laute Maschinen in Wohngebieten,
Kleinsiedlungsgebieten und sonstigen lärmempfindlichen Bereichen ruhestörende Arbeiten mit
Geräten und Maschinen nicht betrieben werden dürfen. Oftmals hilft ja schon, den Verursacher
freundlich zu bitten, die lärmende Tätigkeit einzustellen oder auf die zulässigen Zeiten zu verschieben.
Viele Gartenbesitzer halten z. B. beim Rasenmähen auch freiwillig zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr
Ruhezeiten ein.
Für besonders laute Geräte wie z. B. Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Grastrimmer und
Graskantenschneider gelten spezielle weitere Betriebszeitbeschränkungen. Diese dürfen an
Werktagen nur in der Zeit zwischen 9:00 und 13:00 Uhr sowie zwischen 15:00 und 17:00 Uhr
betrieben werden. Außerhalb dieser Zeiten – also werktags von 7:00–9:00 Uhr, 13:00–15:00 Uhr
sowie 17:00–20:00 Uhr – gilt für diese Geräte ein zusätzliches Betriebsverbot. Ausgenommen von
diesen besonderen Beschränkungen sind nur lärmarme Geräte und Maschinen, die mit dem EU-
Umweltzeichen (Ecolabel) nach der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 gekennzeichnet sind (ehemals EU-
Verordnung 1980/2000).
Die Bestimmungen gelten für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten, die im Anhang
der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) nachgelesen werden können.
Eine gemeindliche Verordnung, die spezielle Ruhezeiten am Tag, insbesondere eine Mittagsruhezeit
vorschreibt, gibt es für die Gemeinde Althegnenberg nicht. Auch wenn es grundsätzlich erlaubt ist,
sollte man vor allem in der Zeit zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr und nach 19:00 Uhr im Rahmen
der Rücksichtnahme und eines guten nachbarschaftlichen Zusammenlebens auf besonders
lärmintensive Tätigkeiten verzichten. Die Gemeinde Althegnenberg appelliert daher an alle
Bürgerinnen und Bürger auf eine freiwillige Einhaltung von Ruhezeiten und vor allem auf gegenseitige
nachbarschaftliche Rücksichtnahme.
Übersicht: Betriebszeiten für Gartengeräte (32. BImSchV, § 7)
Alle Geräte (Standardregel): Werktags 7:00–20:00 Uhr erlaubt · Sonn- und Feiertage ganztägig
verboten
Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider: Werktags nur
9:00–13:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr erlaubt
Ausnahme (lärmarme Geräte mit EU-Ecolabel): Betrieb ohne Zusatzbeschränkungen möglich
Appell
Sie alle kennen das Sprichwort „Es kann der Frömmste nicht im Frieden leben, wenn es dem bösen
Nachbarn nicht gefällt“. Und manch einer hat dies wohl auch schon selbst erleben müssen. Doch in
den wenigsten Fällen geht es wirklich um einen „bösen“ Nachbarn; oft beruhen nachbarschaftliche
Unstimmigkeiten nicht auf Rücksichtslosigkeit gegenüber den Mitmenschen, sondern auf
Gedankenlosigkeit oder schlichter Unkenntnis der Rechtslage. Versetzen Sie sich doch auch mal in
die Lage Ihres Nachbarn und überdenken Sie Ihr Verhalten kritisch. Und wenn es doch einmal zu
Streitigkeiten kommt, schalten Sie nicht gleich auf stur. Sprechen Sie mit Ihrer Nachbarin oder Ihrem
Nachbarn und suchen Sie nach einer einvernehmlichen Lösung. Das ist hilfreicher als ein gerichtliches
Verfahren, denn schließlich profitiert auf Dauer jeder von einer guten Nachbarschaft.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Rainer Spicker
Erster Bürgermeister























